Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft sowie die zusätzliche Spende kann jeweils zum Anfang eines Quartales (1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) erfolgen und läuft mindestens ein Jahr.
- Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich um jeweils ein weiteres Jahr. Ist ein Betrag für eine zusätzliche Spende angekreuzt, verlängert sich auch dieser um jeweils ein Jahr.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Kündigung der Mitgliedschaft oder Streichung von der Mitgliederliste.
Kündigung der Mitgliedschaft:
- Mit der Kündigung erlischt die Mitgliedschaft im Verein.
- Der Kündigung der Mitgliedschaft kann erstmalig nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft erfolgen.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft muss dabei mindestens 3 Monate vor Beginn des neuen Mitgliedsjahres erfolgen, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft ein weiteres Jahr.
Verwendung der Mitgliedsgebühr: Die Mitgliedsgebühr und die jährliche zusätzliche Spende werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet.
Bei Beträgen von über 100 EUR für die jährliche zusätzliche Spende kann auf Wunsch eine Spendenquittung ausgestellt werden.