Mitgliedschaft

 

 

Kündigung der Mitgliedschaft:

 

Verwendung der Mitgliedsgebühr: Die Mitgliedsgebühr und die jährliche zusätzliche Spende werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet.

Bei Beträgen von über 100 EUR für die jährliche zusätzliche Spende kann auf Wunsch eine Spendenquittung ausgestellt werden.